Arbeits- und Kündigungsrecht
Heute viel gefragt ist der Arbeitsrechtler.
Nicht nur im Falle der Kündigung, sondern auch bei während der Beschäftigung auftretenden Problemen kann der Anwalt wertvolle Unterstützungsleistung erbringen. Wird der Anwalt schon in einem frühen Stadium eingeschaltet, können Probleme oft ohne weitere Belastung für das Beschäftigungsverhältnis beigelegt werden. Kommt es zur Kündigung, so ist der Anwalt behilflich bei der Abwicklung des Beschäftigungsverhältnisses.
Sehr wichtig ist, dass im Falle des Kündigungsausspruches zur Wahrung der Rechte des Arbeitnehmers binnen 3 Wochen nach Zugang der Kündigung Klage beim zuständigen Arbeitsgericht eingelegt werden muss. Ansonsten kann man gegen die Kündigung nichts mehr unternehmen. Dies kann zu höchst unliebsamen Auswirkungen führen, nämlich dann, wenn eine fristlose Kündigung – sehr beliebt bei Arbeitgebern in der heutigen Zeit – ausgesprochen wird, prüft die Arbeitsagentur oder die ARGE, die für die Bewilligung von Unterstützungsleistungen zuständig sind, die Frage, ob eine Sperrfrist zu verhängen ist.
Steht eine fristlose Kündigung im Raum, so kommt es meist zur Verhängung einer Sperrfrist. Dies kann vermieden werden, wenn eine gerichtliche Klage erhoben wird und bei Gericht eine gütliche Einigung hinsichtlich der Fristlosigkeit der Kündigung erzielt wird. Zu warnen ist , mit dem Arbeitgeber außergerichtlich oder vorgerichtlich Aufhebungsvereinbarungen zu treffen, zur Vermeidung einer Kündigung. Der Arbeitnehmer sollte sich durch Drohungen nicht beeindrucken lassen, dass, wenn er einen Aufhebungsvertrag nicht abschließt, die Kündigung folgt. Jeder Arbeitnehmer sollte es darauf ankommen lassen.
Etwas anderes gilt natürlich, wenn eine gütliche Aufhebungsvereinbarung vor dem Hintergrund erfolgt, dass eine sichere Anschlussbeschäftigung in Aussicht steht. In jedem Falle empfiehlt es sich , zur Vermeidung des Eintrittes einer Sperrfrist, im Falle einer fristlosen Kündigung, in jedem Falle das Arbeitsgericht anzurufen. Vor Gericht geschlossene Vergleiche akzeptieren die Arbeitsagenturen in der Regel.
Ist eine Kündigung zugegangen, so sollte der Arbeitnehmer unverzüglich die Arbeitsagentur aufsuchen und dort einen Antrag auf Bewilligung von Unterstützungsleistungen stellen. Dies ist gesetzlich so vorgeschrieben.
Relativ unbekannt bei Arbeitnehmern ist, dass, selbst wenn ein schriftlicher Arbeitsvertrag mit dem Arbeitgeber, die Bedingungen des Beschäftigungsverhältnisses regelt, durchaus auch ein überlagernder Tarifvertrag zu günstigeren, arbeitsvertraglichen Konditionen führen kann.
Qualifizierter, anwaltlicher Rechtsrat kann auch während des laufenden Beschäftigungsverhältnisses dem Arbeitnehmer durchaus einen wirtschaftlichen Vorteil sichern.