Mietrecht
Hierzu gehört die Betreuung in sämtlichen mietrechtlichen Angelegenheiten während des bestehenden Mietverhältnisses und nach Beendigung eines Mietverhältnisses. Dies gilt sowohl für Vermieter als auch für Mieter. Beispielsweise gehören zu den Mieterrechten während der Dauer des Mietverhältnisses das Recht zur Mietminderung, wenn Wohnungsmängel vorliegen. Vermieterrechte sind beispielsweise das Recht auf Zahlung des Mietzinses, auf Erhaltung der Wohnung oder Unterlassung ruhestörenden Lärms.
Im Falle der Mietkündigung folgt für den Mieter die Verteidigung gegen die Kündigung, d.h. Vermeidung der Räumung, das Erreichen anderer gütlicher Lösungen.
Der Vermieter wird unterstützt bei möglichst zügiger Räumung von Wohnraum im Falle einer rechtswirksamen Kündigung. Nach Kündigungsabwicklung können sich für den Mieter Rechte auf Rückerstattung der Mietsicherheit ergeben, für den Vermieter solche auf Zahlung von Schadenersatz in Verbindung mit dem vorgefundenen Zustand der Mieträumlichkeiten. Darüber hinaus erfolgt eine Betreuung in sämtlichen Mieterhöhungsangelegenheiten, Nebenkostenangelegenheiten pp.
Für den juristischen Laien ist der Umfang der Mietrechtsprechung kaum überschaubar. Es empfiehlt sich daher sowohl für Vermieter als auch für Mieter im Falle des Auftretens von Differenzen während des Mietverhältnisses sich am besten anwaltlicher Hilfe zu bedienen, um möglichst zügig Ansprüche für sich geltend machen zu können.