Verkehrsrecht und Verkehrsstrafrecht
Verkehrsunfallrecht
Hierzu gehört zunächst das Verkehrsunfallrecht, d. h. die Vertretung bei der Geltendmachung von Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüchen gegenüber dem unfallgegnerischen Haftpflichtversicherer.
Zur Serviceleistung gehört bei uns u. a. auch die Ermittlung der gegnerischen Versicherungsdaten, so diese bei der Unfallaufnahme nicht bekanntgegeben worden sind, darüberhinaus – auf Wunsch – die Vermittlung von kompetenten, öffentlich bestellten und vereidigten Kfz-Gutachtern sowie qualifizierten Karosserie-Instandsetzungsbetrieben.
Besonders wichtig ist die Hinzuziehung eines Anwaltes bei Unfällen, bei dem unerlaubtes Entfernen vom Unfallort eine Rolle spielt. Die Versicherer ziehen die Regulierung in derartigen Fällen hin, bis das Strafverfahren gegen den Flüchtigen abgeschlossen ist. Dies kann Monate dauern. Die Unterstützung eines Anwaltes kann zu deutlich schnellerer Regulierung führen.
Bei Unfällen mit Auslandsbezug ist die Hinzuziehung eines Anwaltes in der Regel zwingend geboten. Nach den gesetzlichen Neuregelungen ist es möglich, im Heimatland einerseits Schadenfälle, die im Ausland sich ereignet haben oder im Inland mit ausländischen Fahrzeugen regulieren zu lassen.
Der qualifizierte Anwalt kennt sich hier aus!
Verkehrsstrafrecht
Wir übernehmen Ihre Verteidigung in verkehrsstrafrechtlichen Angelegenheiten, d. h. wenn Sie im Rahmen einer Alkoholfahrt aufgefallen sind, eine unerlaubte Entfernung vom Unfallort zur Debatte steht, eine Nötigung im Straßenverkehr (Ausbremsen, Lichthupe pp.). Hier gilt oft der Grundsatz, dass es besser ist, nach Erhalt eines Anhörungsschreibens der Polizei zunächst einmal zu schweigen und durch den Anwalt die Akten bei der Ermittlungsbehörde einzusehen, um dann in Ruhe schriftlich eine Stellungnahme abzugeben. Das „gezielte Schweigen“ in derartigen Situationen erscheint oft sinnvoll.
Es ist daher zu empfehlen, schon in einem Frühstadium der Ermittlungen den Anwalt aufzusuchen.