Sprechzeiten
22.02.2012
Besprechungstermine finden grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung statt. Bei Terminverhinderung, außerhalb der üblichen Sprechzeiten, sind wir flexibel. In begründeten Fällen (Schichtdienst, Nachmittagsarbeit pp. ) können Termine auch vormittags vereinbart werden, falls der Anwalt keine Gerichtstermine hat.
Bürozeiten
Werktags von 8.30 – 12.45 Uhr , 14.00 – 17.45 Uhr
Mittwoch nachmittags und samstags bleibt das Büro geschlossen
Anwaltliche Sprechzeiten
Montag, Dienstag und Donnerstag 16.00 – 18.00 Uhr
Hausbesuche können vereinbart werden, wenn dies unabdingbar ist, etwa in Verbindung mit Krankheit oder Schwerbehinderung